Eine private Verschwiegenheitserklärung kommt oft ins Spiel, wenn Sie mit anderen über eine Idee sprechen, bevor sie spruchreif ist. Stellen Sie sich vor, Sie zeigen einem Bekannten Ihre grobe Kalkulation oder ein Konzept, weil Sie Feedback wollen. Das ist nett gemeint, aber ohne Vertraulichkeitserklärung kann so etwas schnell Kreise ziehen.
Die betriebliche Variante ist der Klassiker im Geschäftsalltag. Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Agenturen oder IT-Dienstleister bekommen Zugriff auf interne Unterlagen, Preise, Kundendaten, Prozesse oder technische Details. Genau hier soll eine Geheimhaltungsvereinbarung verhindern, dass Informationen nach außen driften. Und zwar nicht nur absichtlich, sondern auch aus Versehen.
Eine Verschwiegenheitserklärung ist kein Misstrauensvotum. Sie ist eher wie ein Sicherheitsgurt: Man hofft, ihn nie zu brauchen, ist aber froh, wenn er da ist.
Mitarbeitende und Dienstleister sauber abdecken
Eine Geheimhaltungsvereinbarung für Mitarbeiter ist sinnvoll, sobald intern mehr als nur Smalltalk auf dem Tisch liegt. Denken Sie an Einkaufspreise, Gewinnmargen oder Kundendaten.
Eine Vertraulichkeitserklärung im Arbeitsvertrag reicht oft nicht aus, wenn Mitarbeitende personenbezogene Daten verarbeiten. Dann braucht es eine klare, zusätzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Bezug auf diese Daten.