Darlehensvertrag: PDF-Muster für Privatpersonen

Sie möchten ohne Vertrag Geld verleihen? Davon raten Rechtsexperten ab. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie in jedem Fall einen Darlehensvertrag erstellen. Halten Sie alle wichtigen Bedingungen strukturiert und rechtsgültig fest und schützen Sie sich vor Missverständnissen oder rechtlichen Problemen.

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Letzte Aktualisierung 25. März 2026

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Was ist ein Darlehensvertrag?

Ein Darlehensvertrag ist ein schriftliches Dokument, mit dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld oder andere Vermögenswerte überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dazu, das Darlehen zu einem festgelegten Zeitpunkt zurückzuzahlen.

Es handelt sich um eine vertragliche und meist langfristige Vereinbarung, die alle wesentlichen Details regelt, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Seiten. Die Rechtsgrundlage und Vorschriften dafür liefern insbesondere die §§ 488 bis 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Was enthält ein Darlehensvertrag?

Welche Informationen in den Darlehensvertrag kommen, hängt von Ihrem persönlichen Kontext ab. Es gibt jedoch einige wesentliche Details, die Sie in jedem Fall angeben bzw. regeln sollten. Zu diesen zählen:

  • Angaben zu beiden Vertragsparteien:
  • Name und Anschrift des Darlehensgebers
  • Name und Anschrift des Darlehensnehmers
  • Höhe des Darlehens
  • Laufzeit:
  • Start- und Enddatum
  • Auszahlungsmodalitäten:
  • Zeitpunkt der Auszahlung
  • Form der Auszahlung
  • Rückzahlungsmodalitäten:
  • Einmalzahlung
  • Ratenzahlung (mit Laufzeit und Tilgungsraten)

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, optionale Bedingungen festzuhalten. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Klauseln, die sich individuell anpassen lassen und mehr Flexibilität bieten. Sie könnten in Ihren Darlehensvertrag beispielsweise folgende Punkte aufnehmen:

  • Zweck des Darlehens:
  • Art und Nutzung der finanziellen Mittel, z. B. Immobilien- oder Fahrzeugkauf, Baufinanzierung oder Unternehmensgründung
  • Höhe und Art des Zinssatzes
  • Sicherheiten:
  • Art, Verwertung und Freigabe von Sicherheiten, z. B. das Pfandrecht an einem Auto oder eine Bürgschaft
  • Verzugsbedingungen:
  • Definition
  • Verzugszinsen
  • Maßnahmen bei Zahlungsverzug
  • Kündigungsrecht:
  • Grund der Kündigung
  • vorzeitige Rückzahlung
  • Fristen und Formalitäten

Wichtig: Damit der Darlehensvertrag auch verbindlich ist, müssen sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer diesen unterschreiben. Mit der Unterschrift beider Parteien gehen Sie sicher, dass alle vereinbarten Bedingungen anerkannt werden.

Arten von Darlehensverträgen

Es gibt unterschiedliche Arten von Darlehen. Häufig wird ein Darlehensvertrag privat abgeschlossen, d. h. zwei Privatpersonen regeln die Überlassung und entsprechende Rückzahlung einer Geldsumme schriftlich. Das ist z. B. unter Freunden oder in der Familie der Fall.

Bei einem Verbraucherdarlehen ist der Darlehensgeber keine Privatperson, sondern ein Unternehmen, beispielsweise eine Bank, ein Kreditinstitut oder auch ein privater Kreditgeber, der in unternehmerischer Funktion auftritt. Achtung: In diesem Fall gelten besondere Schutzvorschriften gemäß den §§ 491 ff. des BGB.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Kategorien von Darlehen, die nach Fälligkeit oder Zinsform unterschieden werden können.

  • Fälligkeit:
  • Endfälliges Darlehen (einmalige Rückzahlung)
  • Annuitätendarlehen (gleichbleibende Raten)
  • Tilgungsdarlehen (Tilgungsrate verringert sich mit der Zeit)
  • Zinsform:
  • Festzinsdarlehen
  • Variabler Zinssatz

Darlehensvertrag: kostenlose PDF-Vorlage als rechtlich bindendes Dokument

Ein Darlehensvertrag, insbesondere zwischen Bekannten oder Familienmitgliedern, muss nicht zwangsläufig komplex sein. Trotz der informellen Beziehung sollten jedoch alle wesentlichen Punkte klar und unmissverständlich geregelt werden. Mit einem einfachen, aber dennoch vollständigen Vertrag sind Sie rechtlich abgesichert.

Möchten Sie Geld an Freunde verleihen? Ein Mustervertrag als PDF hilft Ihnen dabei, wichtige Details wie die Rückzahlungsmodalitäten oder den Zinssatz klar strukturiert und transparent festzuhalten und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Ein Privatdarlehen mit Muster hat den Vorteil, dass Sie Zeit und Nerven sparen und in wenigen Schritten einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kreditvertrag erstellen können. Beantworten Sie dafür ausgewählte Fragen, personalisieren Sie die Klauseln und drucken Sie das Dokument abschließend zur Unterschrift beider Parteien aus.

Wichtig: LawDistrict bietet Ihnen die Vorlage für einen Darlehensvertrag zwischen Privatleuten. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Verbraucherdarlehen zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Darlehensverträgen

Darlehensverträge sind im privaten Umfeld gang und gäbe. Trotzdem können sie zu Missverständnissen führen, wenn wichtige Details nicht eindeutig geregelt sind. Um Ihnen rechtliche Klarheit zu verschaffen, haben wir hier Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt.

Kann ich einen privaten Darlehensvertrag widerrufen?

Bei einem privaten Darlehen, beispielsweise zwischen Freunden oder innerhalb der Familie, gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Wann ist ein Darlehensvertrag ungültig?

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen ein abgeschlossener und unterschriebener Darlehensvertrag ungültig ist. Hier sehen Sie einige Beispiele:

  • Wesentliche Informationen wie die korrekte Angabe beider Vertragsparteien oder die Rückzahlungsmodalitäten fehlen.
  • Die Unterschriften fehlen.
  • Der Vertrag verstößt gegen gesetzliche Vorschriften, z. B. wenn der vereinbarte Zinssatz gemäß § 138 BGB zu hoch ist (auch bekannt als Wucher).

Muss ein Darlehensvertrag notariell beglaubigt werden?

Ob der Darlehensvertrag von einem Notar beglaubigt werden muss, hängt vom individuellen Kontext ab. Wenn Sie Geld leihen – privat an Freunde oder Familienmitglieder –, handelt es sich meist um kleinere Beträge oder unkomplizierte Rahmenbedingungen, die keine notarielle Beglaubigung erfordern. Hier genügt die einfache Schriftform.

Für private Darlehensverträge mit großen Geldsummen oder hinterlegten Sicherheiten (z. B. eine Bürgschaft, Pfandrechte an einer Immobilie oder andere Sachwerte) ist die Beurkundung durch einen Notar jedoch erforderlich.

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Nur noch ein paar Schritte bis zu Ihrem individuellen Darlehensvertrag.


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Vorschau Ihrer Darlehensvertrag

DARLEHENSVERTRAG
zwischen
_________,
wohnhaft in _________
- nachfolgend als „Darlehensgeber“ bezeichnet.
und
_________,
wohnhaft in _________
- nachfolgend als „Darlehensnehmer“ bezeichnet.
Zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer wird die Gewährung eines bestimmten Darlehensbetrags (nachfolgend das „Darlehen“) gemäß den folgenden Bestimmungen vereinbart:
§1. Darlehenssumme und Zinsen
A. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen im Betrag von _________€
B. Das Darlehen wird ohne Zinsen gewährt.
§2. Verwendungszweck
A. Für die Darlehensgewährung besteht keine Zweckbindung.
§3. Auszahlung
Der Darlehensgeber hat das Darlehen spätestens am _________ an den Darlehensnehmer in bar auszuzahlen.
§4. Rückzahlung
A. Die Rückzahlung des Darlehens hat spätestens am _________ ohne vorherige Kündigung durch Barzahlung an den Darlehensgeber zu erfolgen.
B. Es steht dem Darlehensnehmer frei die verbleibende Darlehensrestschuld sowie die bis zum Tilgungszeitpunkt aufgelaufenen Vertragszinsen jederzeit ganz oder teilweise vorfällig zu begleichen. Eine feste oder variable Vorfälligkeitsentschädigung istvon den Darlehensgebern nicht zu entrichten. Sämtliche Sonderzahlungen werden zunächst mit etwaigen Kosten verrechnet und anschließend auf die Darlehensschuld angerechnet.
C. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Darlehensvertrags bleiben unberührt.
§5. Zahlungsverzug
A. Die Fristgerechtigkeit der Zahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Erhalts durchden Darlehensgeber.
B. Gerät der Darlehensnehmer mit der Zahlung der fälligen Darlehensschuld ganz oder teilweise in Verzug, ist der fällige Betrag für die Zeit des Verzugs mit einem Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
C. Der Darlehensnehmer ist darüber hinaus zum Ersatz aller dem Darlehensgeber aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen Schäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf die zur Durchsetzung ihrer Rechte aus diesem Darlehensvertrag erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, verpflichtet.
§6. Sicherheiten
Die Gewährung des Darlehens erfolgt ohne die Stellung von Sicherheiten.

§7. Abtretung
Der Darlehensgeber ist befugt, die Ansprüche aus diesem Darlehensvertrag an Dritte abzutreten und zu diesem Zweck die für die Forderung relevanten persönlichen Informationen des Darlehensnehmers an die Dritten weiterzuleiten.
§8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Vertragspartei darf gegen Forderungen der anderen Vertragspartei aus diesem Vertrag nur mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen aufrechnen, wenn diese Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder zwar bestritten, aber begründet sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, sofern es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
§9. Geltendes Recht
Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung ausländischen materiellen Rechts führen würden, finden keine Anwendung.
§10. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Darlehensvertrages müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich festgehalten werden. Dies betrifft auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Individuell und ausdrücklich vereinbarte Absprachen bezüglich abweichender Vertragsinhalte sind hiervon ausgenommen und behalten auch bei mündlicher Übereinkunft ihre Wirksamkeit.
§11. Sprachlicher Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Testament das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieses Darlehensvertrages sich als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder dies nach Vertragsabschluss werden, so bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare ersetzt, deren wirtschaftlicher Zweck dem der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sollte der Vertrag Lücken aufweisen.
§13. Keine Nebenabreden
Die Bestimmungen dieses Darlehensvertrages sind vollständig und abschließend. Es wurden keine zusätzlichen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen.

__________________, den________________
(Ort, Datum)
______________________________________
(Unterschrift des Darlehensgebers _________)

__________________, den________________
(Ort, Datum)
______________________________________
(Unterschrift des Darlehensnehmers _________)

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