Muss ein Schuldanerkenntnis notariell beurkundet werden?
Nein, ein notarielles Schuldanerkenntnis ist nicht zwingend erforderlich. In vielen Fällen reicht ein einfaches schriftliches Schuldanerkenntnis, etwa bei privaten Vereinbarungen. Die Kosten für ein notarielles Schuldanerkenntnis liegen in der Regel bei 1-2 % des Streitwerts.
Aber: Wer vor dem Notar unterschreibt, macht es dem Gläubiger leichter. Denn dann kann direkt aus dem Dokument vollstreckt werden – ohne vorherige Klage. Für größere Geldsummen oder komplexe Schuldverhältnisse kann sich das lohnen.
