Eine Reisevollmacht für Kinder ist ein schriftliches Dokument, mit dem Minderjährige ohne Eltern reisen dürfen. Besonders bei Auslandsreisen ist eine solche Vollmacht bzw. Einverständniserklärung oft erforderlich, um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden. Grenzbeamte können so sichergehen, dass keine Kindesentführung vorliegt.
Eltern oder Erziehungsberechtigte können eine andere Person bevollmächtigen, das Kind zu begleiten und/oder Entscheidungen bei rechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten zu treffen.
Wichtig: Eine Reisevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Reisegenehmigung. Bei Letzterer handelt es sich lediglich um die Zustimmung der Eltern zur Reise, insbesondere ins Ausland. Damit eine andere Person das Kind auf der Reise vertreten kann, ist eine offizielle Vollmacht inklusive Einverständniserklärung erforderlich.
Welche Informationen enthält eine Vollmacht für allein reisende Kinder?
Eine Reisevollmacht für minderjährige Kinder ist nur dann gültig, wenn sie wichtige Informationen zu den reisenden und erziehungsberechtigten Personen sowie bestimmte Formalitäten enthält. Hier finden Sie einen Überblick über relevante Angaben, die nicht fehlen dürfen:
- Angaben zum minderjährigen Kind:
- vollständiger Name und Geburtsdatum
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten:
- vollständiger Name und Geburtsdatum
- Adresse und Kontakt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Angaben zur bevollmächtigten Person:
- Name und Geburtsdatum
- Adresse und Kontakt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Verhältnis zum Kind (z. B. Verwandtschaft oder Betreuung)
- Reisedatum und Zielort
- Datum, Ort und Unterschrift
Wichtig: In einigen Zielländern kann eine amtliche Beglaubigung der Vollmacht notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt oder bei den zuständigen Auslandsvertretungen, ob dies für Ihre Reise der Fall ist. Beglaubigungen können bei verschiedenen Stellen, beispielsweise Notariaten, Konsulaten, Botschaften oder der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, ausgestellt werden.