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Untermietvertrag Vorlage (Kostenlos): Rechtssicheres Muster für Wohnraum

Ob Sie eine Wohnung, ein Haus oder nur ein Zimmer untervermieten möchten: Hier finden Sie die passende Vorlage für jede Form des privaten Untermietvertrags. So lassen sich die Rechte und Pflichten von Hauptmieter und Untermieter klar und rechtssicher regeln.

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Letzte Aktualisierung 6. Oktober 2026

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Was ist ein Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag ist ein ganz normales Mietverhältnis – nur eben nicht mit dem Eigentümer, sondern mit dem Hauptmieter. Wer also als Untermieter einzieht, mietet nicht direkt von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer, sondern von jemandem, der selbst zur Miete wohnt.

Juristisch betrachtet spricht man dabei von einem sogenannten „Mietverhältnis zweiter Ordnung“. Klingt sperrig, meint aber einfach, dass die gleichen Regeln wie bei normalen Mietverhältnissen gelten. Das heißt, auch ein Untermietvertrag regelt Rechte und Pflichten – von der Mietzahlung bis zur Kündigungsfrist.

Ein Untermietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist jedoch die Schriftform erforderlich. Fehlt sie, gilt der Vertrag nach § 550 BGB als unbefristet.

Vor der Untervermietung benötigen Sie außerdem grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Ohne diese riskieren Sie eine Abmahnung und je nach Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB.

Kurz gesagt: Ein Untermietvertrag ist kein lockerer Deal unter Freunden, sondern ein vollwertiger Vertrag. Und den sollten Sie am besten schriftlich und gut durchdacht aufsetzen.

Untermietvertrag für Wohnraum – Was muss drinstehen?

Damit Ihr Untermietvertrag rechtlich sicher ist und keine Fragen offenbleiben, sollten Sie folgende Punkte unbedingt aufnehmen:

  • Namen beider Parteien: Hauptmieter und Untermieter vollständig benennen
  • Adresse der Wohnung: inklusive Stockwerk und ggf. Lage des vermieteten Zimmers
  • Beschreibung der Mietsache: Welche Räume darf der Untermieter nutzen? Welche Geräte sind gemeinschaftlich?
  • Schlüsselübergabe: Anzahl und Datum der übergebenen Schlüssel
  • Bezug zum Hauptmietvertrag: Hinweis auf Hausordnung und AGB, Kopie beifügen
  • Zustimmung des Vermieters: Schriftliche Erlaubnis muss beiliegen
  • Mietzeit: Startdatum, ggf. Enddatum mit Begründung (z. B. Eigenbedarf)
  • Kündigungsfrist: z. B. 3 Monate oder abweichend bei möblierten Zimmern
  • Miethöhe und Nebenkosten: der volle Betrag, klar aufgeschlüsselt
  • Mietkaution: maximal drei Monatskaltmieten – ohne Nebenkosten
  • Mietgebrauch: Hinweis auf pfleglichen Umgang mit Räumen und Geräten

Nur wenn all das drinsteht, sind Sie als Hauptmieter auf der sicheren Seite – und Ihr Untermieter weiß, woran er ist.

Vorlage für Ihren Untermietvertrag – kostenlos vs. rechtssicher

Im Netz werden Sie unzählige kostenlose Vorlagen für Untermietverträge e finden. Klingt verlockend, doch viele davon sind veraltet, unvollständig oder schlichtweg rechtlich riskant. Gerade bei den Kündigungsfristen, bei Befristungen und bei der Möblierung hapert es oft an den Details.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen (und das sollten Sie!), nutzen Sie eine geprüfte und rechtssichere Vorlage für Ihren Untermietvertrag. Die gibt’s bei uns – direkt zum Download. Sie können zwischen einer kostenlosen Basis-Version und einer kostenpflichtigen Premium-Vorlage wählen. Letztere ist flexibel anpassbar, enthält alle wichtigen Klauseln und spart Ihnen im Zweifel richtig Ärger.

Ein einfacher Vordruck für den Untermietvertrag kann eine erste Orientierung bieten. Er sollte jedoch immer zur konkreten Vermietungssituation passen.

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In welchen Fällen brauche ich eine Vorlage für meinen Untermietvertrag?

Sie wollen ein Zimmer oder Ihre Wohnung untervermieten? Dann brauchen Sie in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters – am besten schriftlich. Und natürlich auch einen klar geregelten Untermietvertrag.

Ob Sie nur vorübergehend ins Ausland gehen oder langfristig jemanden bei sich aufnehmen: Eine gute Vorlage spart Zeit, gibt Sicherheit und schützt vor Missverständnissen. Aber Achtung bei kostenlosen Downloads: Viele PDFs sind veraltet oder fehlerhaft. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt unsere geprüfte und rechtssichere Vorlage für Untermietverträge.

Was muss ich bei der Untervermietung beachten?

Bevor Sie untervermieten, benötigen Sie grundsätzlich die Erlaubnis Ihres Vermieters. Nennen Sie die Person, den vorgesehenen Zeitraum, die überlassenen Räume und den Grund für die Untervermietung. Bei der Untervermietung eines Teils der Wohnung kann ein nach Vertragsschluss entstandenes berechtigtes Interesse einen Anspruch auf Erlaubnis begründen. Dazu können beispielsweise finanzielle Gründe oder ein vorübergehender Auslandsaufenthalt zählen.

Anders bei Touristen: Airbnb & Co. sind ohne Genehmigung tabu. Auch Kurzzeitvermietungen können Ärger bringen.

Enge Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder gelten grundsätzlich nicht als Untermieter, wenn sie in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen werden. Bei anderen Personen kommt es auf die konkrete Nutzung und Vereinbarung an. Ein vorübergehender Besuch begründet dagegen noch kein Untermietverhältnis.

Befristeter oder unbefristeter Untermietvertrag?

Sie können Ihren Untermietvertrag befristet oder unbefristet abschließen. Für einen Zeitmietvertrag müssen ein Enddatum und grundsätzlich ein gesetzlich zulässiger Befristungsgrund feststehen. Das kann etwa die spätere Eigennutzung der Räume sein.

Den Befristungsgrund müssen Sie dem Untermieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen, am besten direkt im Vertrag. Fehlt diese Angabe, gilt der Untermietvertrag grundsätzlich als unbefristet. Ausnahmen können für vorübergehend vermieteten Wohnraum und bestimmte möblierte Zimmer gelten.

Untermietvertrag: Kündigungsfrist und Sonderkündigung

Ein wirksam befristeter Untermietvertrag endet grundsätzlich zum vereinbarten Datum. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern der Vertrag kein entsprechendes Kündigungsrecht vorsieht. Bei einem unbefristeten Vertrag kann der Untermieter in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für den Hauptmieter können zusätzliche Voraussetzungen und längere Fristen gelten. Bei einem möblierten Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung des Hauptmieters kann bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.

Wichtig: Endet der Hauptmietvertrag, kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter zurückfordern. Einen Anspruch auf einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter hat der Untermieter in der Regel nicht.

Eine fristlose Kündigung kommt nur bei einem wichtigen Grund infrage, etwa bei erheblichen Mietrückständen oder einer schwerwiegenden Vertragsverletzung. Je nach Pflichtverletzung kann zuvor eine Abmahnung oder eine Frist zur Abhilfe erforderlich sein.

Häufige Fragen zum Untermietvertrag

Grundsätzlich ja. Die Erlaubnis muss jedoch nicht schriftlich erfolgen. Lassen Sie sie aus Beweisgründen trotzdem möglichst schriftlich bestätigen. Für Besucher und bestimmte enge Familienangehörige gelten Ausnahmen.

Ja. Wenn Sie tatsächlich einziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Dafür benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die bei einem Untermietverhältnis in der Regel der Hauptmieter ausstellt.

Ein Formular, das der Hauptmieter ausfüllt, um Ihren Einzug gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen.

Ja, aber oft gelten andere Kündigungsfristen. Diese müssen im Vertrag klar geregelt werden.

Nach dem Ende des Hauptmietvertrags kann der Vermieter die Herausgabe der Räume verlangen. Ein Anspruch auf einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter besteht in der Regel nicht.

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