Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
Ja, ohne schriftliche Erlaubnis dürfen Sie nicht untervermieten, auch nicht an Freunde oder Familienmitglieder.
Ob Sie Ihre Wohnung vollständig oder nur ein Zimmer untervermieten möchten – eine rechtssichere Vorlage für den Untermietvertrag ist wichtig. Nur so sind die Rechte und Pflichten von Haupt- und Untermieter klar geregelt.
Letzte Aktualisierung 27. März 2026
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Ein Untermietvertrag ist ein ganz normales Mietverhältnis – nur eben nicht mit dem Eigentümer, sondern mit dem Hauptmieter. Wer also als Untermieter einzieht, mietet nicht direkt von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer, sondern von jemandem, der selbst zur Miete wohnt.
Juristisch betrachtet spricht man dabei von einem sogenannten „Mietverhältnis zweiter Ordnung“. Klingt sperrig, meint aber einfach, dass die gleichen Regeln wie bei normalen Mietverhältnissen gelten. Das heißt, auch ein Untermietvertrag regelt Rechte und Pflichten – von der Mietzahlung bis zur Kündigungsfrist.
Wichtig: Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden. Doch sobald das Ganze länger als ein Jahr dauern soll, ist laut § 550 BGB zwingend die Schriftform nötig. Andernfalls gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit. Und ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen Sie gar nicht erst untervermieten. Sonst droht Ihnen als Hauptmieter im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung – zu Recht, denn § 543 BGB lässt grüßen.
Kurz gesagt: Ein Untermietvertrag ist kein lockerer Deal unter Freunden, sondern ein vollwertiger Vertrag. Und den sollten Sie am besten schriftlich und gut durchdacht aufsetzen.
Damit Ihr Untermietvertrag rechtlich sicher ist und keine Fragen offenbleiben, sollten Sie folgende Punkte unbedingt aufnehmen:
Nur wenn all das drinsteht, sind Sie als Hauptmieter auf der sicheren Seite – und Ihr Untermieter weiß, woran er ist.
Im Netz werden Sie unzählige kostenlose Vorlagen für Untermietverträge e finden. Klingt verlockend, doch viele davon sind veraltet, unvollständig oder schlichtweg rechtlich riskant. Gerade bei den Kündigungsfristen, bei Befristungen und bei der Möblierung hapert es oft an den Details.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen (und das sollten Sie!), nutzen Sie eine geprüfte und rechtssichere Vorlage für Ihren Untermietvertrag. Die gibt’s bei uns – direkt zum Download. Sie können zwischen einer kostenlosen Basis-Version und einer kostenpflichtigen Premium-Vorlage wählen. Letztere ist flexibel anpassbar, enthält alle wichtigen Klauseln und spart Ihnen im Zweifel richtig Ärger.
Denn mal ehrlich: Bei Verträgen lohnt sich Sparen nur selten.
Sie wollen ein Zimmer oder Ihre Wohnung untervermieten? Dann brauchen Sie in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters – am besten schriftlich. Und natürlich auch einen klar geregelten Untermietvertrag.
Ob Sie nur vorübergehend ins Ausland gehen oder langfristig jemanden bei sich aufnehmen: Eine gute Vorlage spart Zeit, gibt Sicherheit und schützt vor Missverständnissen. Aber Achtung bei kostenlosen Downloads: Viele PDFs sind veraltet oder fehlerhaft. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt unsere geprüfte und rechtssichere Vorlage für Untermietverträge.
Bevor Sie untervermieten, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters – und zwar mit guten Gründen. Ein einfaches „bin im Ausland“ ist oft nicht genug. Wer einzieht, wie lange und warum – all das muss offengelegt werden. Name, Wohnort und Beruf reichen meist schon aus.
Anders bei Touristen: Airbnb & Co. sind ohne Genehmigung tabu. Auch Kurzzeitvermietungen können Ärger bringen.
Familienangehörige? Keine Untermiete. Besuch für ein paar Wochen? Kein Problem. Aber: Wer dauerhaft bleibt oder Miete zahlt, fällt fast immer unter den Untermietvertrag.
Sie können Ihren Untermietvertrag befristen oder offen lassen. Wichtig: Ein echtes Enddatum macht ihn zum Zeitmietvertrag. Dann brauchen Sie aber auch einen guten Grund, z. B. Eigenbedarf.
Damit alles rechtlich passt, müssen Sie den Grund schriftlich nennen. Am besten direkt im Vertrag. Fehlt das Enddatum oder die Begründung, gilt der Untermietvertrag als unbefristet – mit regulärer Kündigungsfrist.
Bei einem befristeten Untermietvertrag ist eine Kündigung vor Ablauf meist ausgeschlossen. Anders beim unbefristeten Vertrag: Hier gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten, es sei denn, Sie vermieten nur ein möbliertes Zimmer. Dann reicht oft eine kurze Frist bis Monatsende.
Wichtig: Kündigt der Hauptmieter seinen Mietvertrag, endet automatisch auch der Untermietvertrag. Ein Widerspruchsrecht haben Sie als Untermieter nicht.
Und: Wer Vertrauen massiv verletzt oder die Miete nicht zahlt, riskiert eine fristlose Kündigung – egal, was im Vertrag steht.
Ja, ohne schriftliche Erlaubnis dürfen Sie nicht untervermieten, auch nicht an Freunde oder Familienmitglieder.
Ja, wenn Sie dort tatsächlich wohnen. Viele Behörden verlangen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter.
Ein Formular, das der Hauptmieter ausfüllt, um Ihren Einzug gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen.
Ja, aber oft gelten andere Kündigungsfristen. Diese müssen im Vertrag klar geregelt werden.
Dann endet auch Ihr Untermietvertrag. Sie haben in der Regel kein Widerspruchsrecht, nicht einmal bei einer langen Mietdauer.
