Möbliertes oder unmöbliertes Zimmer - was bedeutet das für den Mietvertrag?
Wenn Sie einen Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer abschließen, sollte dieser die Einrichtungsgegenstände klar benennen, z. B. Bett, Schrank, Tisch, Sofa usw. Eine Inventarliste ist hilfreich, um die Möbel und den jeweiligen Zustand zu beschreiben.
Für möblierte Zimmer können Vermieter eine höhere Miete und Kaution verlangen. Die Instandhaltung und Abnutzung sollten ebenfalls im Vertrag geregelt werden.
Ein Mietvertrag für ein unmöbliertes Zimmer bezieht sich lediglich auf die bauliche Ausstattung, d. h. den leeren Raum inkl. Steckdosen und Heizung.
