Mietvertrag über eine Ferienwohnung
_________
wohnhaft in _________
- nachfolgend der „Vermieter“ -
_________
wohnhaft in _________
- nachfolgend der „Mieter“ -
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
1. Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Haus
___________________________________ _______________
_______________ ___________________________________
im __________________________, __________________________________ gelegene Ferienwohnung _____________________ (nachfolgend die „Ferienwohnung“ oder die „Mietsache“).
2. Die Ferienwohnung besteht aus folgenden Räumen:
______________________________________________________________________________________________________
3. Der Mieter ist berechtigt, folgende Gemeinschaftseinrichtung(-en) entsprechend ihrer Zweckbestimmung und der Hausordnung mitzunutzen:
______________________________________________________________________________________________________
4. Die Vertragsparteien fertigen bei Übergabe der Mietsache ein Übergabeprotokoll an, das Bestandteil dieses Mietvertrages wird und ihm als Anlage beigefügt ist.
5. Die Ferienwohnung wird vollständig möbliert und ausgestattet vermietet; die vorhandene Ausstattung ist im Mietpreis enthalten. Der Umfang der Ausstattung ergibt sich aus der diesem Mietvertrag beigefügten Inventarliste. Der Mieter ist verpflichtet, die Inventarliste unverzüglich nach Ankunft zu prüfen und dem Vermieter etwaige fehlende oder abweichende Gegenstände spätestens bis zum Ablauf des auf die Ankunft folgenden Tages anzuzeigen.
6. Für die Dauer des Mietverhältnisses stellt der Vermieter dem Mieter eine ausreichende Anzahl an Bettwäsche und Handtüchern zur Verfügung. Ein Wechsel der Bettwäsche und Handtücher während der Mietzeit erfolgt nicht. Die Nutzung der bereitgestellten Bettwäsche und Handtücher ist im vereinbarten Mietpreis enthalten.
7. Die Ferienwohnung wird während der Mietzeit vom Vermieter _________ gereinigt. Die Reinigung ist in dem vereinbarten Mietpreis enthalten.
1. Die Ferienwohnung wird insgesamt von _________ Personen bewohnt.
2. Das Halten von insgesamt _________ Haustieren mit folgender Beschreibung in der Ferienwohnung ist gebührenfrei gestattet: _________. Der Vermieter ist berechtigt, die erteilte Zustimmung zur Tierhaltung aus wichtigem Grund zu widerrufen.
3. Der Aufenthalt weiterer Personen in der FerienFerienwohnung ist nicht zulässig.
1. Für die Dauer des Aufenthalts in der FerienFerienwohnung werden dem Mieter folgende Schlüssel zur Verfügung gestellt:
2. Verliert der Mieter einen oder mehrere Schlüssel, ist er verpflichtet, den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren. Die Kosten für die Beschaffung von Ersatzschlüsseln trägt der Mieter. Sofern aus Sicherheitsgründen der Austausch des betroffenen Schlosses erforderlich ist, hat der Mieter auch die hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen.
3. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel durch den Mieter oder mit ihm in der Wohnung lebende Personen ist der Vermieter bei Gefährdung der Gebäudesicherheit berechtigt, die zentrale Schließanlage vollständig auszutauschen. Die Kosten trägt der Mieter.
1. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die Zeit vom _________ zur Verfügung gestellt.
2. Die Anreise erfolgt am Tag des Mietbeginns ab _________ Uhr. Die Abreise erfolgt am letzten Miettag bis _________ Uhr. Bei einer verspäteten Abreise ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt _________ € für jede angefangene Stunde.
§ 5 Mietpreis, Nebenkosten und sonstigen Kosten und Gebühren
1. Der Mietpreis beträgt _________ € pro Tag. Daraus ergibt sich ein Gesamtmietpreis von _________ € für die gesamte Mietdauer.
2. Zusätzlich zu dem Mietpreis sind folgende Kosten und Gebühren an den Vermieter zu zahlen:
- _________ € für die Endreinigung.
- eine Pauschale in Höhe von _________ € auf die folgenden Nebenkosten: _________.
§ 6 Zahlung von Mietpreis, Nebenkosten und sonstigen Kosten und Gebühren
1. Auf den vereinbarten Mietpreis ist eine Anzahlung in Höhe von _________ € zu leisten. Die Anzahlung ist am _________ ohne Abzug von Porto- oder sonstigen Spesen auf das nachstehend angegebene Konto des Vermieters zu überweisen:
Kontoinhaber: __________________________________________
Kreditinstitut: __________________________________________
IBAN: __________________________________________
BIC: __________________________________________
2. Die verbleibende Mietzahlung in Höhe von _________ € ist spätestens am _________ in derselben Zahlungsweise wie die Anzahlung zu entrichten.
3. Die Pauschale für die Nebenkosten sowie sämtliche weiteren im vorstehenden Paragraphen genannten Kosten und Gebühren sind vollständig zum selben Zeitpunkt und in derselben Zahlungsweise wie die Restzahlung des Mietpreises zu entrichten.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Zahlungseingang beim Vermieter maßgeblich.
5. Gerät der Mieter mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos in Textform zu kündigen und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
1. Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis hat der Mieter vor Übernahme der Ferienwohnung eine Kaution in Höhe von _________ € durch Überweisung auf die oben angegebene Kontoverbindung des Vermieters zu leisten.. Die Kautionssumme wird nicht verzinst.
2. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der FerienFerienwohnung ist die Kaution abzurechnen und an den Mieter zurückzuzahlen, sobald feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Der auszuzahlende Kautionsbetrag ist ohne Abzug von Porto- oder sonstigen Spesen auf die folgende vom Mieter benannte Kontoverbindung zu überweisen:
Kontoinhaber: _________
Kreditinstitut: _________
IBAN: _________
BIC: _________
3. Der Mieter ist nicht berechtigt, mit einem noch nicht fälligen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen.
§ 8 Versorgung mit Heizung und Warmwasser
Soweit die Versorgung mit Heizung und Warmwasser zentral erfolgt, gilt Folgendes:
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Beheizung der Ferienwohnung vom 1. Oktober bis zum 30. April (die „Heizperiode“) sicherzustellen. Während der Heizperiode hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass von 06:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr abends folgende Raumtemperaturen erreicht werden können:
- Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche: 20 Grad Celsius;
- Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius;
- Diele, Flur etc.: 15 Grad Celsius.
2. In der Zeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um drei Grad Celsius unterschritten werden.
3. Außerhalb der Heizperiode muss nur geheizt werden, wenn die Innentemperatur in der Ferienwohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.
4. Der Vermieter muss das Warmwasser Tag und Nacht zur Verfügung stellen.
5. Die Ferienwohnung wird an den Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses im vertragsgemäßen Zustand übergeben.
6. Der Zustand der Ferienwohnung bei Übergabe an den Mieter wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert, das Bestandteil dieses Mietvertrages ist. Soweit im Protokoll Mängel aufgeführt sind und der Mieter keine abweichende Erklärung im Übergabeprotokoll abgibt, gelten diese als vertragsgemäß anerkannt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene oder angelegte Sachmängel der Ferienwohnung wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat oder sich mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befindet.
7. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden des Mieters ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden an vom Mieter eingebrachten Sachen, die durch Mängel der Mietsache verursacht wurden und die der Mieter weder durch zumutbare eigene Sicherungsmaßnahmen verhindern noch üblicherweise durch eine Versicherung abdecken kann. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 9 Nutzung und Pflege der Ferienwohnung
1. Der Mieter darf die Ferienwohnung ausschließlich für Urlaubszwecke nutzen.
2. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Rauchen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen nicht gestattet ist.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung, die mitvermietete Ausstattung und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
4. Das Grillen ist auf dem Grundstück nicht gestattet.
5. Der Mieter hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass von den Mieträumen keine Gefahren für Dritte ausgehen und keine Schäden verursacht werden. Er haftet zudem für Handlungen von Personen, die sich mit seinem Wissen oder seiner Zustimmung in den Mieträumen aufhalten oder diese aufsuchen, soweit diese Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Mieträume stehen.
6. Abfälle dürfen weder auf dem Grundstück noch im Gebäude gelagert werden. Die Entsorgung hat ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter zu erfolgen.
1. Der Mieter haftet für Schäden des Mietobjektes, des mitvermieteten Mobiliars und sonstiger Gegenstände im Mietobjekt, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten oder vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache entstehen. Ferner hat er für die Schäden einzustehen, die von den ihn begleitenden Personen, Tier(-en) und Besuchern verursacht wurden.
2. Die Kosten für die Beseitigung von Abflussrohrverstopfungen, die durch das Überschreiten des vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter oder durch die ihn begleitenden Personen, Tiere und Besucher verursacht wurden, trägt der Mieter.
1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die diesem Mietvertrag als Anlage beigefügte Hausordnung wesentlicher Bestandteil dieses Mietvertrags ist.
2. Der Mieter ist zur Einhaltung der in der Hausordnung enthaltenen Regelungen verpflichtet.
§ 12 Kontaktinformationen
1. Im Notfall sowie bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis kann der Vermieter
a) schriftlich unter seiner am Anfang dieses Vertrages angegebenen Anschrift.
b) oder unter der E-Mail-Adresse: _________.
c) oder unter der Telefonnummer: _________ kontaktiert werden.
2. Im Notfall sowie bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis kann der Mieter
a) schriftlich unter der in diesem Vertrag angegebenen Anschrift der Ferienwohnung
b) oder unter der E-Mail-Adresse: _________.
c) oder unter der Telefonnummer: _________ kontaktiert werden.
§ 13 Ende des Mietverhältnisses
1. Bei Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter die Ferienwohnung vollständig von persönlichen Gegenständen zu räumen und in einem besenreinen Zustand an den Vermieter zu übergeben.
2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche vom Vermieter überlassenen Schlüssel bei Beendigung des Mietverhältnisses vollständig an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter nicht alle Schlüssel zurückgeben kann, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Art und Umfang der Schadensersatzpflicht bestimmen sich nach den Regelungen des Paragraphen „Schlüssel“.
3. Gibt der Mieter die Mieträume nicht fristgerecht, nicht vollständig oder ohne Übergabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter zurück, ist er verpflichtet, für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Diese bemisst sich nach Wahl des Vermieters entweder nach der vertraglich vereinbarten Miete oder nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Mieträume, und zwar unabhängig davon, ob den Mieter ein Verschulden trifft. Hat der Mieter die verspätete, unvollständige oder mangelhafte Rückgabe zu vertreten, bleibt das Recht des Vermieters unberührt, darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Mieten mehrere Personen die Ferienwohnung gemeinsam an, haften sie für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Erklärungen, die alle Mieter betreffen, sind grundsätzlich von allen Mietern gemeinsam abzugeben oder müssen allen Mietern gegenüber erklärt werden. Abweichend hiervon erteilen sich die Mieter mit Unterzeichnung dieses Mietvertrages gegenseitig Vollmacht, jeweils eigene Willenserklärungen abzugeben sowie Willenserklärungen des Vermieters entgegenzunehmen. Diese Bevollmächtigung erstreckt sich auch auf Erklärungen des Vermieters, die den Fortbestand des Mietverhältnisses oder die wesentlichen Leistungspflichten der Vertragsparteien betreffen, insbesondere Kündigungen, Mieterhöhungsverlangen oder Erklärungen zum Abschluss einer Vereinbarung über die Aufhebung des Mietverhältnisses. Nicht umfasst sind jedoch eigene Erklärungen eines Mieters, die auf die Beendigung des Mietverhältnisses gerichtet sind. Die erteilte Vollmacht ist jederzeit widerruflich.
§ 15 Allgemeine Bestimmungen
1. Das Anbringen von Tür-, Klingel- und Briefkastenschildern erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten. Der Mieter ist zudem verpflichtet, sämtliche von ihm angebrachten Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder zu entfernen.
2. Der Mieter ist berechtigt, gegen Forderungen des Vermieters auf Zahlung der Miete nur mit solchen Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unberührt bleiben hiervon das Recht des Mieters, wegen bestehender Mängel der Mietsache oder aufgrund einer ungerechtfertigten Bereicherung infolge überzahlter Miete aufzurechnen sowie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Die Ausübung eines Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts hat der Mieter dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete in Textform anzuzeigen.
3. Sämtliche in diesem Mietvertrag genannten Geldbeträge sind in Euro ausgewiesen.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit dessen Regelungen zur Anwendung ausländischen Sachrechts führen würden.
Die Bestimmungen dieses Vertrages geben die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien wieder. Nebenabreden, gleich ob mündlich oder schriftlich, bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieses Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise ihre Wirksamkeit verlieren, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem von den Vertragsparteien mit der ursprünglichen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich dieser Vertrag als unvollständig erweist.
Mit seiner Unterschrift unter diesem Mietvertrag bestätigt der Mieter, eine vollständige, vom Vermieter unterzeichnete Ausfertigung dieses Mietvertrages erhalten zu haben.
_________, den _________
(Ort, Datum)
______________________________________
(Unterschrift des Vermieters _________)
_________, den _________
(Ort, Datum)
______________________________________
(Unterschrift des Mieters _________)