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Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Muster und Vorlage

Mit unserer Vorlage zur Kündigung des Arbeitsvertrages können Sie die erforderlichen Angaben und Formalitäten strukturiert erfassen. Ob die Kündigung im Einzelfall wirksam ist, hängt unter anderem von Schriftform, Vertretungsbefugnis, Zugang, Fristen und den anwendbaren Kündigungsschutzregeln ab.

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Wer beendet den Arbeitsvertrag?

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Geprüft von Stephan Hartmann, Volljurist
Letzte Aktualisierung 15. September 2026
Auch bekannt als:
Beendigung des ArbeitsverhältnissesArbeitgeberkündigungArbeitnehmerkündigungEigenkündigung

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Was ist ein Kündigungsschreiben?

Ein Kündigungsschreiben ist die schriftliche Erklärung, mit der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden. Die Kündigung wird grundsätzlich mit ihrem Zugang beim Empfänger wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zu dem sich aus der Erklärung und der anwendbaren Kündigungsfrist ergebenden Zeitpunkt.

Ein klares und korrekt formuliertes Kündigungsschreiben beweist nicht nur Professionalität und Fairness: Es schützt insbesondere vor Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Schließlich muss eine Kündigung im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfolgen.

Die wichtigsten Punkte in einem Kündigungsschreiben des Arbeitsverhältnisses

Ein Kündigungsschreiben enthält meist nur wenige Sätze. Entscheidend sind eine eindeutige Erklärung, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform und der rechtzeitige Zugang. Die folgenden Angaben und Hinweise helfen, die Kündigung klar zu formulieren; nicht jeder Punkt ist für sich genommen eine gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung:

  • Name und Anschrift der Beteiligten: Die vollständigen Namen und Anschriften erleichtern die eindeutige Zuordnung des Arbeitsverhältnisses und des Empfängers.
  • Klare Betreffzeile: Eine Betreffzeile mit dem Wort „Kündigung“ ist nicht zwingend, macht den Zweck des Schreibens aber sofort deutlich.
  • Eindeutige Kündigungserklärung: Eine Formulierung wie „Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ lässt keinen Zweifel am Beendigungswillen und fängt ein möglicherweise falsch berechnetes Datum auf.
  • Datum und Beendigungszeitpunkt: Geben Sie das Datum des Schreibens und den beabsichtigten Beendigungszeitpunkt korrekt an. Für die Wirksamkeit und Fristberechnung ist vor allem der Zugang beim Empfänger maßgeblich.
  • Nachweis des Zugangs: Wählen Sie einen Übermittlungsweg, bei dem sich der Zugang des unterzeichneten Originals nachweisen lässt, etwa die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder die Zustellung durch einen Boten. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist den Zugang nicht zuverlässig, wenn die Sendung nicht persönlich übergeben oder nicht abgeholt wird.
  • Eigenhändige Unterzeichnung: Die Kündigung muss vom Kündigenden oder einem hierzu befugten Vertreter im Original eigenhändig unterschrieben werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
  • Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis und auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis beanspruchen. Es ist sinnvoll, dieses bereits im Kündigungsschreiben anzufordern.
  • Begründung: Arbeitnehmer müssen bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich keinen Grund nennen. Auch der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben regelmäßig nicht angeben; ein tragfähiger Grund kann jedoch für die Wirksamkeit erforderlich sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Kündigende den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen, sofern keine besondere Vorschrift eine Begründung bereits im Schreiben verlangt.

Wichtig: Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder mündlich ist daher unwirksam. Will ein Arbeitnehmer die Kündigung gerichtlich angreifen, muss er grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG); andernfalls gilt die Kündigung regelmäßig als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).

So schreibt man die Kündigung für ein Arbeitsverhältnis

Wenn es um das Verfassen eines Kündigungsschreibens geht, sind Sorgfalt und Präzision gefragt. Schließlich möchten Sie das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß und rechtssicher beenden. Doch wie schreibt man eine Kündigung für einen Arbeitsvertrag? Halten Sie sich an die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Dokument vollständig, klar und formal korrekt ist:

Schritt 1: rechtliche Anforderungen erfüllen

Eine Kündigung muss die geltenden arbeitsrechtlichen Anforderungen einhalten. Dazu zählen insbesondere Schriftform, Vertretungsbefugnis, rechtzeitiger Zugang, die anwendbare Kündigungsfrist sowie allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen; er ist nach § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, soweit keine Sonderregelung eine frühere Begründung verlangt.

Schritt 2: wichtige Angaben aufnehmen

Nehmen Sie die notwendigen Angaben in das Kündigungsschreiben auf und passen Sie optionale Inhalte an Ihre persönliche Situation an. Dazu können die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder - soweit sinnvoll oder rechtlich erforderlich - Angaben zum Kündigungsgrund gehören. Auch eine höfliche Abschlussformulierung und ein Dank für die Zusammenarbeit können je nach Kontext angemessen sein.

Schritt 3: Angaben überprüfen

Prüfen Sie sämtliche Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit. Kontrollieren Sie insbesondere die richtige Vertragspartei, die Unterschrifts- oder Vertretungsbefugnis, die Kündigungsfrist und das Beendigungsdatum. Eine Vorlage kann dabei helfen, ersetzt aber bei Zweifeln keine Prüfung des Einzelfalls.

Schritt 4: schriftlich übermitteln

Das eigenhändig unterschriebene Kündigungsschreiben muss dem Empfänger im Original zugehen; elektronische Formen wie E-Mail, Fax oder WhatsApp genügen nicht. Geeignete Übermittlungswege sind beispielsweise:

  • persönliche Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung
  • Einwurf-Einschreiben mit sorgfältiger Dokumentation von Einlieferung und Sendungsverlauf
  • Botenübergabe
  • Kurierdienst

Muster: Kündigung des Arbeitsvertrages

Ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt: Ein Muster hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Erklärung klar aufzubauen und wichtige Angaben zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit hängt jedoch stets von den konkreten Umständen, den Fristen und den anwendbaren Schutzvorschriften ab.

Mit Lawdistrict können Sie in wenigen Schritten einen Entwurf für die Kündigung des Arbeitsvertrages als PDF erstellen. Sie erhalten ergänzende Hinweise, mit denen Sie das personalisierte Dokument überprüfen und für die praktische Verwendung vorbereiten können. Anschließend muss das Original ordnungsgemäß unterzeichnet und rechtzeitig so übermittelt werden, dass sein Zugang nachweisbar ist.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Frist, Grund, Resturlaub: Bevor Sie ein Kündigungsschreiben verfassen, können viele Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsvertrages auftreten. Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Punkte.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sie sich abhängig von der Betriebszugehörigkeit stufenweise auf bis zu sieben Monate zum Monatsende. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, gilt eine Frist von zwei Wochen. Tarif- und Arbeitsverträge können im gesetzlich zulässigen Rahmen abweichende Regelungen enthalten.

Als Arbeitnehmer müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich keinen Kündigungsgrund angeben. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie dem Arbeitgeber den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.

Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung kann ein Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz oder besonderen Schutzvorschriften erforderlich sein, er muss aber regelmäßig nicht im Kündigungsschreiben genannt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Besondere Gesetze können weitergehende Begründungspflichten vorsehen.

Bei einer fristgerechten bzw. ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der anwendbaren gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger; bei der üblichen Fristberechnung wird der Tag des Zugangs grundsätzlich nicht mitgerechnet.

Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung bis zum regulären Ende nach Abwägung aller Umstände unzumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Verbleibender Urlaub ist grundsätzlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu beantragen und vom Arbeitgeber zu gewähren, soweit keine vorrangigen Gründe entgegenstehen. Kann der Urlaub wegen der Beendigung ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Das gilt auch bei einer außerordentlichen Kündigung; Umfang und Höhe richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Urlaubsanspruch.

Vorschau Ihrer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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Kündigung Ihres Arbeitsvertrags
Sehr geehrte/r ______________________________,
mit diesem Schreiben kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ordentlich und fristgerecht _________ _________, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben keinen weiteren Anspruch auf Urlaub.
Wir werden Ihnen sowohl Ihre Arbeitspapiere als auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis rechtzeitig per Post an die oben angegebene Adresse senden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und eigenständig nach einer neuen Beschäftigung zu suchen. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann das Kürzungen bei Ihrem Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Beendigungszeitpunktes arbeitssuchend melden. Zur Wahrung der Frist genügt eine Mitteilung mit Ihren persönlichen Daten und dem Beendigungszeitpunkt. Die persönliche Meldung kann anschließend nach terminlicher Vereinbarung erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Wir danken Ihnen für die bisherige Zusammenarbeit und Ihr Engagement. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen

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