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Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Muster und Vorlage

Mit unserer Vorlage zur Kündigung des Arbeitsvertrages gehen Sie sicher, dass Sie alle Formalitäten einhalten und ein rechtswirksames Dokument erstellen.

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Wer beendet den Arbeitsvertrag?

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Letzte Aktualisierung August 3, 2026
Auch bekannt als:
Beendigung des ArbeitsverhältnissesArbeitgeberkündigungArbeitnehmerkündigungEigenkündigung

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Was ist ein Kündigungsschreiben?

Ein Kündigungsschreiben ist ein offizielles Dokument, mit dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden können. Es handelt sich also um eine schriftliche Mitteilung und einen rechtlichen Nachweis über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wichtig ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form. Eine Kündigung des Arbeitsvertrages muss in Deutschland schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Eine kurze Nachricht per E-Mail oder WhatsApp reicht dafür nicht aus.

Ein gutes Kündigungsschreiben sorgt daher für Klarheit. Es hält fest, wer kündigt, welches Arbeitsverhältnis betroffen ist und zu welchem Datum die Beendigung erfolgen soll. Für Arbeitnehmer kann es außerdem sinnvoll sein, direkt um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten. Arbeitgeber müssen wiederum stärker auf Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und mögliche besondere Schutzvorschriften achten.

Die wichtigsten Punkte in einem Kündigungsschreiben des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsschreiben ist kein sehr umfassendes Dokument und enthält oftmals nur wenige Sätze. Der Fokus liegt auf einer klaren und prägnanten Angabe der wichtigsten Aspekte. Um Ihre Kündigung korrekt zu verfassen, dürfen diese Informationen nicht fehlen:

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien: Die vollständigen Namen und Anschriften sowohl des Kündigenden als auch des Kündigungsempfängers sind immer anzugeben.
  • Klare Betreffzeile: Hier reichen das Wort „Kündigung“ sowie das beabsichtigte Kündigungsdatum aus.
  • Klarstellung der Kündigung: Eine eindeutige Formulierung wie „Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum]“ lässt keinen Raum für Interpretationen.
  • Datum und Zeitpunkt der Kündigung: Halten Sie sowohl das Datum, an dem Sie die Kündigung verfassen, als auch den Zeitpunkt, zu dem Sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten, korrekt fest.
  • Schriftliche Kündigungsbestätigung: Mit einer Empfangsbestätigung, z. B. per Einschreiben mit Rückschein oder persönlicher Übergabe mit Bestätigung, gehen Sie sicher, dass die Kündigung tatsächlich zugestellt wurde.
  • Handschriftliche Unterzeichnung: Sie müssen Ihre Kündigung eigenhändig und handschriftlich unterzeichnen, damit sie rechtswirksam ist.
  • Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis: Für Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, im Kündigungsschreiben ein qualifiziertes Arbeitszeugnis direkt anzufordern. So vermeiden sie Nachfragen und unnötige Verzögerungen.
  • (Optionale) Begründung: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, einen Kündigungsgrund anzugeben. Arbeitgeber hingegen müssen, insbesondere bei einer fristlosen Kündigung, einen Grund nennen.

Wichtig: Laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses immer schriftlich erfolgen. Eine per E-Mail, Fax, SMS oder mündlich übermittelte Kündigung ist in Deutschland nicht gültig.

Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Wo liegen die Unterschiede?

Ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten beendet werden. Trotzdem macht es einen großen Unterschied, ob der Arbeitnehmer selbst kündigt oder ob der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Auf den ersten Blick ist es nur ein Schreiben. In der Praxis hängen daran aber Fristen, Nachweise und manchmal auch Kündigungsschutz.

Die wichtigsten Unterschiede zeigt diese Übersicht:

Aspekt Kündigung durch Arbeitnehmer Kündigung durch Arbeitgeber
Kündigungsgrund im Schreiben Bei einer ordentlichen Kündigung normalerweise nicht erforderlich Meist nicht im Schreiben nötig; bei Kündigungsschutz muss ein zulässiger Grund vorliegen
Gesetzliche Kündigungsfrist In der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit oft länger, bis zu sieben Monate zum Monatsende
Probezeit Häufig zwei Wochen, wenn eine Probezeit vereinbart wurde Ebenfalls häufig zwei Wochen, wenn die Probezeit wirksam vereinbart wurde
Außerordentliche Kündigung Nur bei wichtigem Grund möglich, etwa wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist Ebenfalls nur bei wichtigem Grund möglich, zum Beispiel bei schwerem Fehlverhalten
Kündigungsschutz Spielt bei der Eigenkündigung meist keine Rolle Kann eine zentrale Rolle spielen, besonders nach längerer Beschäftigung und in größeren Betrieben
Arbeitszeugnis Sollte der Arbeitnehmer bei Bedarf direkt anfordern Muss vom Arbeitgeber auf Verlangen ausgestellt werden
Zustellung Arbeitnehmer sollten den Zugang beim Arbeitgeber nachweisen können Arbeitgeber müssen besonders sorgfältig dokumentieren, wann die Kündigung zugegangen ist

Für Arbeitnehmer ist meist entscheidend, dass die Kündigung klar formuliert, unterschrieben und rechtzeitig zugestellt wird. Wer zum Beispiel zum Monatsende kündigen möchte, sollte nicht bis zum letzten Tag warten. Der Zugang beim Arbeitgeber ist für die Fristberechnung wichtig.

Arbeitgeber müssen genauer prüfen, ob die Kündigung arbeitsrechtlich haltbar ist. Neben der richtigen Frist können Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz oder eine vorherige Abmahnung eine Rolle spielen. Gerade bei fristlosen Kündigungen sollte der Grund gut dokumentiert sein.

So schreibt man die Kündigung für ein Arbeitsverhältnis

Wenn es um das Verfassen eines Kündigungsschreibens geht, sind Sorgfalt und Präzision gefragt. Schließlich möchten Sie das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß und rechtssicher beenden. Doch wie schreibt man eine Kündigung für einen Arbeitsvertrag? Halten Sie sich an die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Dokument vollständig, klar und formal korrekt ist:

Schritt 1: rechtliche Anforderungen erfüllen

Eine Kündigung muss stets die geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts einhalten. Dazu zählen beispielsweise die Kündigungsfrist, die Schriftform der Kündigung, eine Begründung bei fristloser Beendigung sowie die Einhaltung des Kündigungsschutzes für bestimmte Personengruppen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Schritt 2: wichtige Angaben aufnehmen

Nehmen Sie die oben genannten Angaben in Ihr Kündigungsschreiben auf und passen Sie optionale Informationen an Ihre persönliche Situation an. Dies kann beispielsweise den Kündigungsgrund oder die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis betreffen. Auch eine höfliche Abschlussformulierung und ein Dank für die Zusammenarbeit können je nach Kontext angemessen sein.

Schritt 3: Angaben überprüfen

Es ist wichtig, dass Sie sämtliche Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen. Auf diese Weise beugen Sie Missverständnissen vor und können sicherstellen, dass Ihre Kündigung rechtssicher und eindeutig ist.

Schritt 4: schriftlich übermitteln

Denken Sie daran, Ihr Kündigungsschreiben für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu übermitteln – elektronische Formen wie E-Mail, Fax oder WhatsApp sind ungültig. Gängige Optionen sind u. a. diese:

  • persönliche Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung
  • Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf
  • Botenübergabe
  • Kurierdienst

Muster: Kündigung des Arbeitsvertrages

Ob es sich um eine ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages oder eine fristlose Beendigung handelt: Mit einem Muster sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Vorlage hilft, alle relevanten Angaben zu berücksichtigen und unnötige Fehler zu vermeiden.

Mit Lawdistrict können Sie in wenigen Schritten eine rechtssichere Kündigung des Arbeitsvertrages als PDF erstellen. Sie erhalten nicht nur ein Muster, sondern auch abschließende Anweisungen, mit denen Sie Ihr personalisiertes Dokument überprüfen und für die praktische Anwendung vorbereiten können. Nach der Unterzeichnung müssen Sie es nur noch schriftlich übermitteln.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Frist, Grund, Resturlaub: Bevor Sie ein Kündigungsschreiben verfassen, können viele Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsvertrages auftreten. Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Punkte.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt laut § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Arbeitgeber müssen die Dauer der Betriebszugehörigkeit beachten: Die Kündigungsfrist kann sich auf bis zu sieben Monate erhöhen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Fristen vorsieht. In der Probezeit gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist.

Als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel keinen Kündigungsgrund angeben, wenn es sich um eine fristgerechte bzw. ordentliche Kündigung handelt. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Grund auf Verlangen des Arbeitgebers erläutert werden.

Arbeitgeber müssen einen Grund angeben, wenn es sich um eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung handelt. Auch eine Kündigung, bei der das Kündigungsschutzgesetz oder der Sonderkündigungsschutz greifen, muss begründet werden.

Bei einer fristgerechten bzw. ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Fristen beendet. Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nach der Zustellung bzw. des Zugangs der Kündigung beim Empfänger.

Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet, weil ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nachdem der Grund dafür vollständig bekannt wurde.

Verbleibende Urlaubstage können bei einer fristgerechten Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Ist dafür keine Zeit mehr, kann der Resturlaub nach § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) ausgezahlt werden. Bei einer fristlosen Kündigung wird der verbleibende Urlaub ausgezahlt.

Ein Kündigungsschreiben kann persönlich übergeben oder per Post zugestellt werden. Wichtig ist, dass das unterschriebene Original beim Empfänger ankommt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich die persönliche Übergabe kurz bestätigen oder nutzt eine Zustellung, die später nachweisbar ist.

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax reicht bei einem Arbeitsverhältnis nicht aus. Der Grund ist die gesetzliche Schriftform: Das Kündigungsschreiben muss im Original vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein.

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist ohne schriftliches Kündigungsschreiben nicht wirksam. Eine mündliche Erklärung, eine Chatnachricht oder eine E-Mail reicht daher nicht aus, auch wenn der Kündigungswunsch eindeutig formuliert ist.

Es gibt allerdings andere Wege, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag schließen. Auch dieser muss schriftlich erfolgen. Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis dagegen meist automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Vorschau Ihrer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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_________________, den _________________


Kündigung Ihres Arbeitsvertrags
Sehr geehrte/r ______________________________,
mit diesem Schreiben kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ordentlich und fristgerecht _________ _________, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben keinen weiteren Anspruch auf Urlaub.
Wir werden Ihnen sowohl Ihre Arbeitspapiere als auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis rechtzeitig per Post an die oben angegebene Adresse senden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und eigenständig nach einer neuen Beschäftigung zu suchen. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann das Kürzungen bei Ihrem Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Beendigungszeitpunktes arbeitssuchend melden. Zur Wahrung der Frist genügt eine Mitteilung mit Ihren persönlichen Daten und dem Beendigungszeitpunkt. Die persönliche Meldung kann anschließend nach terminlicher Vereinbarung erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Wir danken Ihnen für die bisherige Zusammenarbeit und Ihr Engagement. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen

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