über den privaten Verkauf eines neuen Kraftfahrzeugs
- nachfolgend der „Verkäufer“ -
- nachfolgend der „Käufer“ -
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
A. Der Verkäufer veräußert an den Käufer und verpflichtet sich, an diesen folgendes Kraftfahrzeug (das „Kraftfahrzeug“) nach dem Erhalt des vollständigen Kaufpreises zu übergeben und zu übereignen:
B. Zum Zeitpunkt der Übergabe weist der Kilometerzähler des Kraftfahrzeugs eine Gesamtfahrleistung von ___________________________ km auf.
C. versichert, dass ihm zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer keine weiteren Mängel am Kraftfahrzeug bekannt sind, die weder offensichtlich noch bei einer Besichtigung leicht erkennbar wären.
D. Nach Kenntnis des Verkäufers ist das Kraftfahrzeug ausgestattet.
E. Nach Kenntnis des Verkäufers, wurde das Kraftfahrzeug nicht zu gewerblichen Zwecken eingesetzt.
F. Nach Kenntnis des Verkäufers handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um ein Importfahrzeug aus einem EU- oder Nicht-EU-Land.
A. Der Gesamtkaufpreis (nachfolgend „Kaufpreis“) beläuft sich auf _________ €. Die Mehrwertsteuer fällt nicht an.
B. Der Kaufpreis ist in voller Höhe bei der Übergabe des Kraftfahrzeugs an den Käufer fällig. Der Kaufpreis ist an den Verkäufer in bar zu zahlen. Der Erhalt des Kaufpreises ist zu quittieren.
C. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Erhalt des Geldes durch den Verkäufer maßgeblich.
D. Sofern eine der Vertragsparteien als Unternehmer im Sinne von §14 BGB auftritt, finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Handelt hingegen mindestens eine Partei als Verbraucher im Sinne von §13 BGB, gelten die Vorschriften zum Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht und die besonderen Informationspflichten.
A. Der Verkäufer versichert, dass das Kraftfahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist, nicht als gestohlen gemeldet wurde und dass das Eigentum an dem Kraftfahrzeug frei von Rechten Dritter auf den Käufer übertragen wird.
B. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Kraftfahrzeug vor, bis der Kaufpreis vollständig entrichtet ist. Solange dieser Eigentumsvorbehalt wirksam ist, hat der Käufer das Kraftfahrzeug sorgfältig zu behandeln. Dem Käufer ist es zudem untersagt, über das Kraftfahrzeug zu verfügen oder es Dritten zur Nutzung zu überlassen.
A. Mängelrechte des Käufers bestehen nur, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
B. Für Sachmängel, Rechtsmängel und Mängel an digitalen Produkten sowie Waren mit digitalen Elementen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung.
C. Für versteckte Sachmängel, Rechtsmängel und Mängel an digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen gilt die gesetzliche Haftung.
D. Sofern dem Verkäufer gegenüber Dritten noch Mängelhaftungsansprüche zustehen, werden diese hiermit an den Käufer abgetreten.
E. Im Übrigen richtet sich die Haftung der Verkäufer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Handelt ein Verkäufer als Unternehmer, finden zusätzlich die entsprechenden Unternehmervorschriften Anwendung. Handelt ein Verkäufer als Privatperson, gelten die gesetzlich zulässigen Einschränkungen der Mängelhaftung für Verbraucher.
§ 5. Übergabe des Fahrzeugs
A. Die Übergabe findet am ________________________________________ am folgenden Ort statt: _________.
B. Sämtliche Kosten, die für den Transport des Kraftfahrzeugs zum Übergabeort anfallen, sind vom Verkäufer zu tragen.
C. Bei der Übergabe des Kraftfahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Soweit der Zustand des Kraftfahrzeugs bei der Übergabe von dem vertragsgemäßen Zustand abweicht, sind alle Beanstandungen im Übergabeprotokoll festzuhalten.
D. Das Übergabeprotokoll wird diesem Kaufvertrag als Anlage beigefügt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dieses Protokoll ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags ist.
E. Folgende Dokumente und Gegenstände werden mit dem Kraftfahrzeug übergeben. Der Empfang ist vom Käufer zu bestätigen:
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Sofern in diesem Kaufvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, verstehen sich alle genannten Geldbeträge sowie sämtliche Zahlungen, die im Rahmen dieses Vertrags zu leisten sind, in Euro.
§ 7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Kaufvertrag kann die andere Partei nur mit eigenen Ansprüchen aufrechnen, wenn und soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Forderungen aus diesem Vertrag steht einer Partei nur zu, wenn dieses auf Ansprüchen aus eben diesem Kaufvertrag beruht.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung internationaler Privatrechtsnormen ist ausgeschlossen, soweit diese zur Geltung ausländischen Rechts führen würden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Kaufvertrags müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Individuell ausgehandelte, ausdrückliche Absprachen über abweichende Vertragsinhalte sind davon jedoch ausgenommen und behalten auch bei mündlicher Vereinbarung ihre Gültigkeit.
§ 10. Sprachlicher Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Kaufvertrag das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die vorliegenden Bestimmungen dieses Kaufvertrags repräsentieren die vollständige und abschließende Vereinbarung. Es wird hiermit bestätigt, dass keine weiteren mündlichen oder schriftlichen Absprachen getroffen wurden.
§ 12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Kaufvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt gleichermaßen im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Kaufvertrag.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift des Verkäufers _________)
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift des Käufers _________)
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Verkäufer den Erhalt des vollständigen Kaufpreises.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift des Verkäufers _________)
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer den Empfang von:
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift des Käufers _________)