Damit ein Berliner Testament wirksam ist und den eigenen Wünschen entspricht, sollten bestimmte Punkte immer enthalten sein. Die wichtigsten finden Sie hier im Überblick:
1. Gegenseitige Erbeinsetzung
Das Herzstück jedes Berliner Testaments ist die wechselseitige Einsetzung der Ehepartner.
Beispiel für das Berliner Testament: „Wir, (Vorname, Nachname von Partner 1) und (Vorname, Nachname von Partner 2), setzen uns gegenseitig als alleinige Erben unseres gesamten Vermögens ein.“
2. Schlusserben bestimmen
Nach dem Tod beider Ehegatten tritt der zweite Erbfall ein. In der Regel werden hier die Kinder als sogenannte Schlusserben eingesetzt. Sie können aber auch andere Personen, Organisationen oder gemeinnützige Stiftungen bestimmen.
3. Weitere Verfügungen
Neben der eigentlichen Erbeinsetzung können Sie im Testament auch einzelne Angehörige von der Erbfolge ausschließen, Vermächtnisse für bestimmte Personen oder Einrichtungen festlegen sowie Gegenstände oder Immobilien gezielt zuordnen.
4. Wichtige Klauseln zur Absicherung
Damit das Testament reibungslos umgesetzt wird, nutzen viele Paare zusätzliche Regelungen:
Pflichtteilsstrafklausel: Diese Klausel verhindert, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Wer das trotzdem tut, wird beim zweiten Erbfall nur noch mit dem Pflichtteil bedacht und damit faktisch benachteiligt.
Wiederverheiratungsklausel: Sie greift, wenn der überlebende Ehepartner erneut heiratet. In diesem Fall kann festgelegt werden, dass die Kinder aus erster Ehe bereits einen Teil des Nachlasses erhalten.