Im Kern legen Sie mit einer Bankvollmacht fest, welche Konten oder Depots betroffen sind und welchen Verfügungsrahmen die bevollmächtigte Person bekommt. Das ist keine starre Schablone, sondern lässt sich ziemlich fein zuschneiden.
Typischerweise darf Ihre Vertrauensperson, sofern Sie nichts enger begrenzen, unter anderem:
- über Guthaben und den Kreditrahmen verfügen
- Devisen sowie Wertpapiere kaufen oder verkaufen
- Kontoauszüge, Post und Depotauszüge erhalten
- Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen
Gleichzeitig sind wichtige Punkte oft ausgeschlossen oder müssen ausdrücklich geregelt werden. Dazu zählen etwa Kredite, Kontokündigungen oder das Einrichten von Schließfächern.
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie Grenzen setzen, zum Beispiel nur bestimmte Zahlungen erlauben oder eine Budgetgrenze festlegen.